Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Haushalts-Grüngut sind in den Grüngut-Containern, Körben oder gebündelt bereitzustellen.
Die Abfuhr findet mit Ausnahme in den Wintermonaten Januar, Februar und Dezember jeden Dienstag statt. In diesen drei Monaten darf das Grüngut erst ab 13 Uhr an die Strasse gestellt werden.
Das Grüngut ist mit Einzel- oder Jahresmarken zu versehen. Eine Einzelmarken entspricht 140 Litern Inhalt. Pro Gebinde oder Korb (max. 30kg / max. 1m lang) ist eine Einzelmarke anzubringen.