News

28. Feb

Sperrung Feldernstrasse

Infolge Bauarbeiten am Knoten Feldernstrasse-Zaunackerstrasse ist die Feldernstrasse für den Durchgangsverkehr vom 11. März 2024 bis voraussichtlich am 22. März 2024 gesperrt. Für Fussgänger bleibt der Durchgang mit Einschränkungen möglich. Weitere Infos finden Sie hier.



12. Feb

Häckseldienst vom 20. März 2024

Der Häckseldienst wird von der Gemeinde gratis angeboten. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewähren, gelten die folgenden Regeln:

  • Das Häckselgut muss entlang der Kehrichtroute gelagert werden. Ist dies nicht möglich, muss es gut zugänglich sein. Es ist nicht Sache des Beauftragten, das Häckselgut zur Häckselmaschine zu transportieren. Haufen abseits der Kehrichtroute müssen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 720 41 41, angemeldet werden.
  • Es wird nur Ast- und Sträucherschnitt gehäckselt. Topfpflanzen und Stauden wie Mais, Sonnenblumen und Schilf, etc. gehören in die Grünabfuhr.
  • Äste müssen geordnet und mit dem Astanschnitt Richtung Strasse bereitgestellt werden.
  • Der Häckseldienst ist gratis bis 15 Minuten Maschinenlaufzeit. Danach kostet jede weitere Viertelstunde Fr. 50.00.
  • Keine Sammelhaufen mehrerer Parteien mit einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten.
  • Es werden Stämme bis Ø 12 cm und Astvergabelungen bis Ø 4cm verarbeitet.
  • Häckselgut mit Drähten, Schnüren usw. wird nicht verarbeitet.
  • Der Häckselbeauftragte ist berechtigt, Häckselgut zurückzuweisen, welches nicht für das Häckseln geeignet ist (Dornensträucher usw.).
  • Der Häcksel wird nicht abgeführt.



08. Jan

SBB-Tageskarten - Neue Lösung ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 gibt es eine neue, nationale SBB Spartageskartenlösung für die Gemeinde.


Sie können unter www.spartageskarte-gemeinde.ch prüfen, ob am gewünschten Datum noch eine Spartageskarte frei ist. Diese können Sie dann am Schalter der Gemeindverwaltung beziehen.


Telefonische Reservationen können leider nicht entgegengenommen werden.



08. Jan

Rubiger Monatsmärit: Start in die dritte Saison

Der nächste Frühling kommt bestimmt und mit ihm der Start in die dritte Saison des Rubiger Monatsmärits.

Am Freitag, 26. April 2024, um 17 Uhr wird auf dem Bahnhofplatz der Startschuss zur Märitsaison gegeben mit bisherigen und neuen Ständen, mit Festwirtschaft, Chäsbrägu, Musik und betreutem Kinderspielplatz. Die nächsten Märit finden jeweils am vierten Freitag jeden Monats statt, ohne Ferienmonat Juli.

Die Termine im 2024 (jeweils 17 bis 20 Uhr) sind:

  • 26. April 2024
  • 24. Mai 2024
  • 28. Juni 2024
  • 23. August 2024
  • 27. September 2024
  • 25. Oktober 2024


Der Rubiger Monatsmärit hat sich in den beiden ersten Jahren als gesellschaftlicher Treffpunkt des Dorfes etabliert. Die vielen positiven Reaktionen aus der Bevölkerung motivieren das Organisationskomitee und die zahlreichen Helferinnen und Helfer in ihrem ehrenamtlichen Engagement. Lob erhielten die Märit-Leute auch von den Rubiger Behörden, der Gemeindepräsident schrieb im "Kurier" vom Erfolg des Monatsmärits. Ein prominenter auswärtiger Besucher sprach von einem "lokalen Leuchtturmprojekt". Die Organisatoren heissen neue Märit-Marktangebote, vor allem auch im Bereich Landwirtschaft herzlich willkommen.

 



08. Jan

Sanierung Bernstrasse Münsingen

Die Ortsdurchfahrt von Münsingen wird abschnittsweise saniert. Im Februar 2024 wird die Bernstrasse - der vierte von insgesamt fünf Abschnitten - in Angriff genommen. Die Arbeiten dauern bis Dezember 2024. Während der Bauzeit gilt in Richtung Rubigen ein Einbahnregime.

Weitere Informationen finden Sie hier.



14. Dec

Tannenbaum-Rückgabe

Die Gemeinde Rubigen organisiert gemeinsam mit dem Ortsverein pan Rubigen wiederum die Tannenbaum-Rückgabe. Der Ortsverein pan Rubigen verkauft vor Ort feine "Chääsbrägu".

Gerne können Sie Ihren Tannenbaum am Freitag, 5. Januar 2024, von 16.00 bis 20.00 Uhr, auf dem Kiesparkplatz (Sammelstelle Worbstrasse) gratis zur Entsorgung abgeben.




12. Dec

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Feiertage

Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 25. Dezember 2023, bis und mit Mittwoch, 3. Januar 2024, geschlossen.

Ab Donnerstag, 4. Januar 2024, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.





08. Dec

Gemeindeversammlung vom 30. November 2023

Insgesamt haben 92 stimmberechtigte Bürger und Bürgerinnen (4.19%) an der gestrigen Gemeindeversammlung teilgenommen.

1.       Budget 2024

Das Budget 2024 wurde einstimmig angenommen

2.       Begegnungsplatz Schulhausareal, Objektkredit

Auf Antrag wird der Gemeindeanteil von CHF 250'000 auf CHF 290'000 erhöht, damit der Parkour realisiert werden kann. Zudem soll der Gemeinderat prüfen, ob eine Konsumationsmöglichkeit auf dem Schulhausareal geschaffen werden kann.

Der angepasste Antrag wurde in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

3.       Erneuerung Beleuchtung / Audio / Video Aula, Objektkredit

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

4.       Zentralheizung Thunstrasse 81, Objektkredit

Der Antrag wurde mit grossem Mehr gegen 11 Stimmen angenommen.

5.       Sanierung Schulhausgasse 16, Objektkredit

Der Antrag wurde einstimmig angenommen

6.       ARA Münsingen, Erneuerung Rechen, Objektkredit

Der Antrag wurde einstimmig angenommen

7.       Orientierungen

8.       Verschiedenes


Das Protokoll ist ab dem 7. Dezember 2023 hier einsehbar.



22. Oct

ZPP Obstgarten klar angenommen

Die ZPP Obstgarten wurde mit 926 JA zu 258 NEIN deutlich angenommen.


Die Stimmbeteiligung betrug 52.95 %



18. Oct

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 19. Oktober 2023

Die Gemeindeverwaltung ist am Donnerstag, 19. Oktober 2023, wegen einem internen Anlass ab 15.00 Uhr geschlossen.


Besten Dank für das Verständnis.



09. Oct

Letzter Monatsmärit am 27. Oktober 2023

Der letzte Rubiger Monatsmärit dieses Jahres geht am Freitag, 27. Oktober 2023, über die Bühne des Bahnhofplatzes, von 17 bis 20 Uhr, mit Eventmakers-Festwirtschaft, Chäsbrägu, Bratwürsten, Musik und betreutem Kinderspielplatz.

Der Monatsmärit hat sich in zwei Jahren als sozialer Rubiger Treffpunkt etabliert und findet auch im nächsten Jahr statt - von April bis Oktober, jeden vierten Freitag des Monats, mit Ausnahme Juli, von 17 bis 20 Uhr. Neue Märit-Angebote, vor allem im Bereich Landwirtschaft, sind sehr willkommen.



13. Sep

Rubiger Märit vom 22. September: Neue Festwirtschaft

Der nächste Rubiger Märit geht am Freitag, 22. September 2023, über den Bahnhofplatz, wie immer mit Musik, Chäsbrägu, betreutem Kinderspielplatz und Glacé-Stand.

Die Sitzplätze werden ausgebaut. Die Festwirtschaft wird vom Catering-Unternehmen „Eventmakers“ betrieben, ergänzt durch einen Bratwurst-Stand. Am Märit präsentieren sich zehn Marktfahrerinnen und Marktfahrer, darunter auch die Rubiger Mitte-Partei.

Der letzte Monatsmärit des Jahres wird am 27. Oktober 2023 stattfinden.



07. Sep

23. - 24.09.2023: Strassensperrung im Dorfzentrum Münsingen

Ende September 2023 wird im Zentrum von Münsingen der Deckbelag der Strasse eingebaut. Damit die Arbeiten ausgeführt werden können, wird der Kreisel Dorfzentrum für den Verkehr gesperrt, von Samstag, 23. September 2023, 6.00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023, 12.00 Uhr. Eine grossräumige Umleitung wird signalisiert. Bis zu den Absperrungen ist die Zu- und Wegfahrt möglich. Zu Fuss Gehende und Velofahrende können die Baustelle mit kurzen Umwegen passieren.
Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Sperrung um eine Woche auf Samstag, 30. September 2023 bis Sonntag, 1. Oktober 2023. Beachten Sie diesbezüglich die Informationen auf den orangefarbenen Infotafeln am Anfang und am Ende der Baustelle

Die Einstellhalle Coop / Bank SLM ist am Samstag, 23.9.2023 (Verschiebedatum: Samstag, 30.9.2023) bis zum Ladenschluss um 17.00 Uhr von der Tägertschistrasse her einspurig zugänglich. Wer einen Parkplatz hat, der während den Bauarbeiten nicht zugänglich ist, kann in dieser Zeit folgende öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Münsingen gratis nutzen: Parkplatz Gemeindeverwaltung, Parkplatz Mehrzweckplatz, Parkplatz Schlossgut.


Mehr Informationen



06. Sep

Ortsplanungsrevision ist rechtsgültig genehmigt

Die Ortsplanungsrevision wurde mit Verfügung vom 20. Juli 2023 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. 

Gegen die Verfügung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Ortsplanungsrevision tritt somit per 8. September 2023 in Kraft.



17. Aug

Rauchfreier Monat

Möchtest du mit dem Rauchen aufhören? Gemeinsam geht es einfacher!
Und der rauchfreie Monat kommt gerade rechtzeitig.

Worum geht es konkret?
Der rauchfreie Monat ist ein kostenloses und nationales Unterstützungsangebot, das Personen ermutigt, einen ganzen Monat lang mit dem Rauchen aufzuhören. Egal, ob du rauchst oder Angehörige hast, die mit dem Aufhören kämpfen: Dieses Angebot richtet sich an alle. Es ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich vom Rauchen zu befreien und einen gesünderen Lebensstil ohne Tabak anzunehmen.

Warum am "Rauchfreien Monat" im November 2023 teilnehmen?
Du profitierst vom kostenlosen Zugang zu einer Reihe von Hilfsmitteln.

  • Austausch mit anderen Teilnehmenden: Bleibe motiviert und teile deine Erfahrungen mit der Gemeinschaft
  • Empfehlungen von GesundheitsexpertInnen: Fachleute teilen individuelle Tipps, um dir beim Aufhören zu helfen
  • Ein praktischer Leitfaden: Tipps und Tricks für den rauchfreien Alltag
  • Tägliche digitale Unterstützung: Erhalte die Unterstützung, die du brauchst, direkt in deinem Posteingang mit unseren täglichen Newslettern


Um dich anzumelden oder mehr über den rauchfreien Monat zu erfahren, besuche die Website www.rauchfreiermonat.ch.




09. Aug

Märit-Start nach der Sommerpause am 25. August 2023

Nach der Juli-Pause findet der erste Rubiger Monatsmärit am Freitag, 25. August 2023, von 17 bis 20 Uhr auf dem Bahnhofplatz statt, wie immer mit Festwirtschaft, Chäsbrägu, Musik und betreutem Kinderspielplatz.

Zeitgleich findet der Publikumsanlass zum Thema "Nachhaltigkeit" statt, organisiert von den Kommissionen Hochbau, Gesellschaft sowie Umwelt und Planung. Weitere Infos finden Sie hier.

Auch anwesend wird eine Delegation von sammelsack.ch sein und über das Sammelsystem "Bring Plastic back" informieren.



25. Jul

Grünabfuhr über Nationalfeiertag

Die Grünabfuhr vom Dienstag, 1. August 2023, wird am Montag, 31. Juli 2023, durchgeführt.


Besten Dank für Ihr Verständnis.


Gemeindeverwaltung Rubigen



30. Jun

Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Vom Montag, 10. Juli 2023, bis am Montag, 31. Juli 2023, sind die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wie folgt:

 

Montag                     08:00 – 11:45 Uhr

Dienstag                   08.00 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag              08:00 – 11:45 Uhr

Freitag                       geschlossen

 

Termine sind ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.

 

Ab Mittwoch, 2. August 2023 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

 

Wir wünschen Ihnen schöne Sommertage.

 

Gemeindeverwaltung Rubigen



14. Jun

Rubigen lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig. Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Ein wegweisendes Projekt macht es nun für Gemeinden im Kanton Bern einfach, dies ihrer Bevölkerung zu ermöglichen. Neben Rubigen setzen seit dem 1. Mai zahlreiche weitere Berner Gemeinden auf das neue Recyclingsystem.

Im Kanton Bern wird eine neue Recyclinglösung angeboten, die eine einheitliche und koordinierte Sammlung von Haushalt-Kunststoffen möglich macht. Entwickelt wurde sie von der Entsorgungsfirma AVAG Umwelt AG gemeinsam mit Gemeinden, Partnern und der Kunststoffverwerterin InnoRecycling AG. Das Vorhaben wurde zudem vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern unterstützt.

Der Gemeinderat von Rubigen hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. Juni 2023 können deshalb in Rubigen und zugleich in über 30 weiteren Berner Gemeinden Haushalt-Kunststoffe mit dem System «Bring Plastic back» gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken.

Für das erarbeitete System sprechen neben den ökologischen Aspekten vor allem auch die einheitliche Funktionsweise über Gemeindegrenzen hinweg sowie, dass Entsorger und Detailhändler in das System eingebunden werden können, wie die Gemeinde Rubigen mitteilt.

Die Schweizer Politik fordert mittelfristig eine derartige flächendeckende Sammlung von Haushalt-Kunststoffen, und genau das ist auch das Ziel im Kanton Bern. Die Gemeinde Rubigen und über 30 weitere Berner Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein und starten mit der Sammlung. Derzeit setzen sich aber bereits über 100 weitere Gemeinden mit der Einführung auseinander, wie die Projektverantwortlichen mitteilen.

Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken

 35 Liter
CHF 19.-
 60 Liter
 CHF 32.-

Verkaufsstellen in Rubigen

Coop Pronto
DROPA Drogerie Habegger
Gemeindeverwaltung
Volg

Weitere Informationen unter www.sammelsack.ch.




12. Jun

Rubiger Märit am 23. Juni

Der letzte Rubiger Monatsmärit vor der Juli-Sommerpause geht am Freitag, 23. Juni 2023 über den verkehrsgesperrten Bahnhofplatz, mit neuen Angeboten, Musik, Festwirtschaft, Chäsbrägu und betreutem Spielplatz.
Der übernächste Märit wird am 25. August stattfinden, mit einer schon jetzt angemeldeten Rekordzahl von Marktfahrerinnen und Marktfahrern.



08. Jun

Baubeginn Fussgängerstreifen Worbstrasse am 10. Juli 2023

Die Bauarbeiten für die Versetzung und Neugestaltung des unteren Fussgängerstreifens an der Worbstrasse zwischen der Schulhausgasse und der Zufahrt Hirschweid finden vom 10. Juli bis Mitte August 2023 statt.


Mehr Informationen



08. Jun

Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023

Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 - Alle Vorlagen angenommen

Sämtliche Vorlagen wurden durch die 77 anwesenden Stimmberechtigten (3.47%) angenommen. Die Traktanden 1 - 4 waren unbestritten, das Traktandum 5 wurde nach intensiven Diskussionen mit 42 Ja gegen 17 Nein angenommen. Vorgängig wurden zwei Rückweisungsanträge aus der Versammlung abgelehnt.

Die Versammlung wurde durch den Gemeindepräsidenten Daniel Ott Fröhlicher um 21.45 Uhr geschlossen.

Das Protokoll ist hier einsehbar.


Publikation


Traktanden

 

1.       Jahresrechnung 2022

2.       Reglement öffentliche Sicherheit, Teilrevision

3.       Gebührenreglement, Teilrevision

4.       Schulanlage Rubigen, Dachsanierung und PV-Anlage, Verpflichtungskredit

5.       Schinzenacher, Parzellen 135, 229, 258; Abgabebedingungen

6.       Orientierungen

7.       Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 5 liegen vom 1. Mai bis 1. Juni 2023 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle herzlich willkommen! Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

 

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

 

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 8. Juni bis 10. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 4. April 2023

Der Gemeinderat



25. May

Zeichen der Erinnerung

Das Berner "Zeichen der Erinnerung" an die Zeit der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Allein im Kanton Bern leben noch heute mehr als 2000 Heim- und Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte, Zwangsadoptierte, Psychiatrieopfer und Kinder von Fahrenden. Der Kanton Bern setzt ein Zeichen. Es ist ein Zeichen der Anteilnahme, ein Zeichen der Erinnerung (ZEDER). In vielen Gemeinden findet am 25. Mai oder in den folgenden Tagen ein Anlass statt: Ein Tag, der bewegt.

Auch in Rubigen setzen wir ein Zeichen. Auf dem Bahnhofplatz finden Sie vom 25. Mai bis am 5. Juni 2023 viele interessante Plakate zum Thema. Zudem findet am 4. Juni 2023 in der Kirche Kleinhöchstetten ein Gottesdienst zu ZEDER statt.

In Münsingen findet am 25. Mai 2023 an der Schlossstrasse 5 ein Gedenkanlass mit folgenden Inhalten statt:
17 Uhr: Begrüssung und Spielfielm "Der Verdingbub"
Pause mit Apéro
19:30 Uhr: Begrüssung und Dokumentarfilm "Der Verdinger"


Ergänzend zu der Website www.zeichen-der-erinnerung-bern.ch wird das Projekt durch folgende Kurzfilme erläutert:

Erklärvideo
Videobotschaft von Regierungspräsidentin Christine Häsler
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen erzählen





22. May

Saisonstart des Rubiger Monatsmärit am 26. Mai 2023

Nach der Absage des April-Märits erfolgt der Start in die Rubiger Märit-Saison auf dem Bahnhofplatz am Freitag, 26. Mai 2023 von 17 bis 20 Uhr: Mit zehn Ständen, neuen Angeboten, Festwirtschaft, Chäsbrägu, Musik und betreutem Spielplatz. Der Rubiger Monatsmärit soll einen monatlichen, stimmungsvollen gesellschaftlichen Treffpunkt schaffen, jeden vierten Freitag im Monat.



16. May

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 18. Mai 2023 und am Freitag, 19. Mai 2023 geschlossen.

Ab Montag, 22. Mai 2023 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Rubigen



24. Apr

Papier- und Kartonabfuhr im Mai

Wegen der Auffahrt wird die Papier- und Kartonabfuhr vom Donnerstag, 18. Mai 2023, bereits am Donnerstag, 11. Mai 2023, durchgeführt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.


12. Apr

Aufruf zur Meldung der Asiatischen Hornisse

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.



Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird.

Im Schreiben des Cercle Exotique Nordwetschweiz und in den folgenden Dokumenten finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).

Beschrieb_Asiatische_Hornisse.pdf
Informationsblatt_zur_Wespen-Identifizierung.pdf

Wir bitten Sie, allfällige Erkennungen umgehend an die Meldestelle für verdächtige Insekten und Nester, Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch) zu melden.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.




03. Apr

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Öffnungszeiten über Ostern 2023 der Gemeindeverwaltung Rubigen sind wie folgt:


Gründonnerstag, 6. April 2023:    08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Karfreitag, 7. April 2023:                ganzer Tag geschlossen

Ostermontag, 10. April 2023:        ganzer Tag geschlossen


Ab Dienstag, 11. April 2023, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.






28. Mar

Start in die zweite Rubiger Märit-Saison am 28. April

Nach einem gelungenen Startjahr (für den Rubiger Gemeinderat eine "Erfolgsstory", für einen prominenten Besucher aus Münsingen ein "Leuchtturmprojekt"), startet der Rubiger Monatsmärit am Freitag, 28. April 2023, auf dem Bahnhofplatz in die neue Saison. Das Märit-OK freut sich, das Märitangebot ausbauen zu können. Die Bahnhofstrasse wird wieder zum Spielplatz umfunktioniert. Wie immer werden Musik und der "Chäsbrägu"-Stand des organisierenden Ortsvereins Pan den Märit bereichern.

Der Märit dauert von 17 bis 20 Uhr.






20. Mar

Petition Tempo 30 Worbstrasse Rubigen mit 293 Unterschriften eingereicht

293 Unterzeichner:innen haben mit einer Petition Tempo 30 auf der Worbstrasse in Rubigen gefordert.

Der Petitionstext lautet wie folgt:
Wir ersuchen die Verantwortlichen von Rubigen und des Kantons Bern, Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kantonsstrasse Richtung Worb zu ergreifen und das Gesuch um Tempo 30 erneut zu stellen; dies unabhängig vom laufenden Projekt, indem der Fussgängerstreifen nach unten ver-schoben werden soll. Wir fordern die Einführung von Tempo 30.


Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung über das Anliegen und das weitere Vorgehen befinden.



15. Feb

Schachtreinigungen 2023

Private Meteorwasserschächte müssen bei Bedarf, mindestens aber jährlich einmal kontrolliert werden. Wenn die halbe Höhe zwischen Schachtboden und Auslauf mit Schlamm gefüllt ist, muss dieser Schlamm entfernt werden. Prüfen Sie bitte Ihre Schächte nach jedem heftigen Gewitter.

In der Kalenderwoche 16, vom 18. April bis 20. April 2023 findet die alljährliche Schachtreinigung (Strassenschächte) statt. Private, welche ihre Schächte ebenfalls reinigen lassen möchten, können sich – vorausgesetzt der Schacht befindet sich max. 4 m vom Strassenrand entfernt und nicht im Innern des Gebäudes – bis Ende März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen, Tel. 031 720 41 41, melden.

Pro Schacht wird eine Pauschalgebühr von Fr. 30.00 in Rechnung gestellt, ungeachtet der abgeführten Menge.

Bauverwaltung Rubigen



15. Feb

Häckseldienst vom 22. März 2023


Der Häckseldienst wird von der Gemeinde gratis angeboten. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewähren, gelten die folgenden Regeln:

  • Das Häckselgut muss entlang der Kehrichtroute gelagert werden. Ist dies nicht möglich, muss es gut zugänglich sein. Es ist nicht Sache des Beauftragten, das Häckselgut zur Häckselmaschine zu transportieren. Haufen abseits der Kehrichtroute müssen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 720 41 41, angemeldet werden.
  • Es wird nur Ast- und Sträucherschnitt gehäckselt. Topfpflanzen und Stauden wie Mais, Sonnenblumen und Schilf, etc. gehören in die Grünabfuhr.
  • Äste müssen geordnet und mit dem Astanschnitt Richtung Strasse bereitgestellt werden.
  • Der Häckseldienst ist gratis bis 15 Minuten Maschinenlaufzeit. Danach kostet jede weitere Viertelstunde Fr. 50.00.
  • Keine Sammelhaufen mehrerer Parteien mit einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten.
  • Es werden Stämme bis Ø 12 cm und Astvergabelungen bis Ø 4cm verarbeitet.
  • Häckselgut mit Drähten, Schnüren usw. wird nicht verarbeitet.
  • Der Häckselbeauftragte ist berechtigt, Häckselgut zurückzuweisen, welches nicht für das Häckseln geeignet ist (Dornensträucher usw.).
  • Der Häcksel wird nicht abgeführt.



27. Jan

Workshop Zukunft Krone mit über 100 Anmeldungen

Für den Workshop "Zukunft Krone" vom 2. Februar 2023 haben sich über 100 Personen angemeldet.

Vielen Dank für das grosse Interesse. Wir freuen uns auf angeregte und spannende Diskussionen.


Weitere Anmeldungen können aus Platzgründen nicht mehr angenommen werden.



17. Jan

Mitwirkung Sanierung Fussgängerstreifen Beitenwil



Mitwirkungsverfahren Sanierung Fussgängerstreifen und Bushaltestelle Beitenwil

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Arti-kel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr.:
221.2, Belp - Rubigen - Worb - Metzgerhüsi

Gemeinden:
Rubigen und Worb

Vorhaben:
22020268/Sanierung Fussgängerstreifen und Bushaltestelle Beitenwil

Auflagestellen:
Gemeindeverwaltung Rubigen und Gemeindeverwaltung Worb (Papier) Sowie auf der Homepage des Kantons Bern www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt

Auflagedauer:
19. Januar 2023 bis 20. Februar 2023

Am 30. Januar 2023, von 17.00 bis 18.30 Uhr, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Sprechstunde Fragen zu stellen oder Hinweise/Anregungen/Einwendungen einzubringen. Ort: Gemeindeverwaltung Rubigen. Um Anmeldung wird gebeten bis 30.1.23 12 h an info.tbaoik2@be.ch

Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauf-lage eingereicht werden.

03. Jan

Gemeindeverwaltung - neue Öffnungszeiten

Die Gemeindeverwaltung ist ab 1. Januar 2023 wie folgt geöffnet:


Mo / Di
08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
08.00 - 11.45 / 13.30 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 11.45 / Nachmittag geschlossen
oder nach Vereinbarung



22. Dec

Kantonales Energiegesetz - wichtige Änderungen für Gebäudebesitzende

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Ener-gieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

Heizungsersatz

Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträ-gern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Ver-waltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit min-destens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

Neubauten

Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Ge-samtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berück-sichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine So-laranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit ei-ner Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.


16. Dec

Neue und angepasste Verordnungen

Inkraftsetzung, Änderung und Aufhebung von Gemeindeerlassen

 

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung geben wir hiermit die Inkraftsetzung, Änderung oder Aufhebung der folgenden Reglemente und Verordnungen bekannt:

 

-           Personalverordnung per 01.01.2023 (Teilrevision)

-           Gemeindenetzwerkverordnung per 01.01.2023 (Teilrevision)

-           Wasserversorgungsverordnung per 01.01.2023 (Totalrevision)

-           Abwasserverordnung per 01.01.2023 (Totalrevision)

 

Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung Rubigen oder unter www.rubigen.swisseingesehen werden.

 

Rubigen, 13. Dezember 2022

 

Gemeinderat Rubigen



15. Dec

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage

Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 26. Dezember 2022, bis und mit Montag, 2. Januar 2023, geschlossen.

Ab Dienstag, 3. Januar 2023, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung Rubigen



30. Nov

Ortsplanungsrevision - Auflage geringfügige Änderung und Waldfeststellung

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach

Art. 122 Abs. 7 BauV und Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 WaG

 

 

Gemeinde Rubigen

 

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung des Zonenplanes Siedlung und Landschaft (Gebiet «Chäppeli»: Ausnahme von Beschluss und Genehmigung) und des Baureglements (Abstand zu Zonengrenze und Landwirtschaftszone, ZPP F «Schinzenacher») nach Art. 122 Abs. 7 BauV sowie Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991.

 

Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung des Zonenplans Siedlung und Landschaft und des Baureglements im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 2. Dezember 2022 bis am 9. Januar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf.

 

Innert der Auflagefrist kann gegen die vorerwähnten, geplanten Änderungen sowie die Waldfeststellung bei der Gemeindeverwaltung Rubigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

 

Rubigen, den 22. November 2022

Der Gemeinderat



15. Nov

Umfrage Abschaltung Strassenbeleuchtung

Am 23. September 2022 fand der diesjährige Publikumsanlass der Kommission Umwelt und Planung zum Thema «Die Nacht ist schön!» statt.

Die Wald- und Naturpädagogin Marlies Labudde-Dimmler vom Naturpark Gantrisch führte die Teilnehmenden auf eindrückliche Weise in die Dunkelheit. Die Finsternis durch die Abschaltung der kommunalen Strassenbeleuchtung war in Teilen der Gemeinde effektiv sehr deutlich auszumachen. Nach dem Spaziergang durch die Nacht durften die Besucherinnen und Besucher ein von zwei Landfrauen vorbereitetes stimmungsvolles Apéro geniessen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden zum Anlass waren durchwegs positiv.

Was ist Lichtverschmutzung?
Unter Lichtverschmutzung wird die merkliche Aufhellung der Nacht und des Nachthimmels durch künstliches, also elektrisches Licht, verstanden. Sinnlos leuchtendes sowie fehlgelenktes Licht ist Energieverschwendung und schadet dem Klima. Es lässt den Sternenhimmel verblassen und macht den Schlaf weniger erholsam. Es irritiert Pflanzen und lenkt Vögel auf ihren Zugrouten fehl. Im Sommer tötet es milliardenfach Insekten, die der Natur dann als Bestäuber sowie vielen Tieren als Hauptnahrungsquelle fehlen. Ganze Ökosysteme geraten wegen des vielen Lichts zur falschen Zeit aus dem Takt.

Was kann in Rubigen dagegen unternommen werden?
Durch den Publikumsanlass ermutigt, prüft die Kommission Umwelt und Planung Massnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung in Rubigen. Ein Thema ist der Umgang mit der nächtlichen Strassenbeleuchtung bei den Gemeindestrassen. Andere Gemeinden wie beispielsweise Thierachern verzichten seit Jahren auf die nächtliche Beleuchtung.

Was meinen Sie dazu?
Bevor die Kommission weitere Schritte in Bezug auf eine mögliche Abschaltung der Strassenbeleuchtung prüft, interessiert uns Ihre Meinung. Was halten Sie von einer möglichen zukünftigen nächtlichen Abschaltung der Strassenbeleuchtung? Füllen Sie die Umfrage aus und teilen Sie uns Ihre Ansicht zu diesem Thema bis am 30. November 2022 mit. Danke für Ihre Beteiligung!


Umfrage Abschaltung Strassenbeleuchtung: https://forms.gle/Q3Vz789MwQQdqJoL8



28. Oct

Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022

Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 1. Dezember 2022, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen

 

 

Traktanden

 

1.       Budget 2023, Genehmigung

2.       Informationen

3.       Verschiedenes

4.       Apéro

 

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen vom 1. November bis 1. Dezember 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

 

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

 

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 8. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 20. September 2022

Der Gemeinderat



29. Sep

Letzter Rubiger Monatsmärit 2022 am 28. Oktober 2022

Der letzte Rubiger Monatsmärit vor der Winterpause findet am Freitag, 28. Oktober 2022 ab 17 Uhr auf dem Bahnhofplatz statt, mit neuen Angeboten und wie immer mit Festwirtschaft, Musik, betreutem Kinderspielplatz auf der gesperrten Strasse sowie mit Kürbissuppe und "Märitbrägu".
Im Frühling 2023 erfolgt der Neustart mit vollem Elan. In diesen Tagen entscheidet das OK über allfällige Änderungen und Verbesserungen im neuen Jahr.



08. Sep

Nächster Rubiger Monatsmärit am 23. September

Der nächste Rubiger Monatsmärit findet am Freitag, 23. September von 17 bis 20 Uhr auf dem Bahnhofplatz statt, mit neuen Angeboten und wie immer mit Festwirtschaft, Musik, betreutem Kinderspielplatz und “©häsbrägu". Der letzte Monatsmärit vor der Winterpause steht am 28. Oktober auf dem Programm., Im Frühling 2023 erfolgt der Neustart mit vollem Elan. In diesen Tagen entscheidet das OK über allfällige Änderungen und Verbesserungen im neuen Jahr entscheiden.



05. Sep

News aus dem Gemeinderat

Kommission Gesellschaft

Der Gemeinderat hat Beat Sannwald als neues Mitglieder der Kommission Gesellschaft gewählt.


Kommission Bildung, Jugend und Sport

Marlies Schwarz hat ihren Rücktritt per Ende Jahr 2022 erklärt. Sie ist seit 2014 Mitglied der Kommission. Der Gemeinderat hat mit Bedauern vom Rücktritt Kenntnis genommen. Kandidaturen für den frei werdenden Sitz können via Parteien oder direkt an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.


Petition Spielplatz

Die Partei "Die Mitte" hat dem Gemeinderat eine Petition zur Erhaltung des Spielplatzes beim Fussballplatz Hunzigerüti mit 531 Unterschriften eingereicht.

Die Lancierung einer Petition und das Sammeln von Unterschriften ist Ausdruck einer gelebten Demokratie. Der Gemeinderat nimmt deshalb das Anliegen der zahlreichen Petitionäre ernst und hat der Hochbaukommission den Auftrag erteilt, die Erstellung eines Spielplatzes in der Hunzigerüti zu prüfen. Er hat zudem im Budget 2023 einen entsprechenden Betrag aufgenommen. Der bisherige Spielplatz des FC Rubigen musste aus Sicherheits- und Haftungsgründen durch die Gemeinde als Grundeigentümerin per sofort gesperrt werden.



02. Sep

Solarstrom vom eigenen Dach: produzieren, speichern, nutzen!

Wie sie eigenen Strom oder Warmwasser produzieren und selber nutzen können, erfahren Hausbesitzer:innen und Interessierte am Anlass «Solarstrom vom eigenen Dach: produzieren, speichern, nutzen!».

Die öffentliche Veranstaltung mit Referaten, Tischausstellung und anschliessendem Apéro bündelt Informationen zu Modernisierung von Immobilien, Beratungsangeboten, Förderung und effizienten Technologien zum Thema Solarenergie. Zudem werden erneuerbare Heizsysteme präsentiert. Eintritt frei. Bitte melden Sie sich an unter www.ezs.ch/rubigen2022.

Datum:   
Freitag, 04. November 2022

Zeit:
Türöffnung 18:15 Uhr; Beginn 18:45 Uhr

Ort:
Aula, 3113 Rubigen



30. Aug

Wechsel auf der Gemeindeverwaltung

Nach mehr als 17 Jahren hat Nadia Oberli ihre Stelle auf der Gemeindeverwaltung Rubigen per 30. November 2022 gekündigt.

Sie wird neu auf der Gemeindeverwaltung Schangnau, ihrem Wohnort, arbeiten.


Nadia Oberli war verantwortlich für die Debitorenbuchhaltung, die Gebührenverwaltung sowie für die Organisation der Abstimmungen und der Bundesfeier.


Wir bedauern die Kündigung sehr und wünschen Nadia bereits jetzt alles Gute an der neuen Arbeitsstelle.



Stelleninserat



22. Aug

öffentliche Einsichtnahme teilrevidiertes Bauinventar

Gemeinden Arni (BE), Biglen, Bowil,  Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Konolfingen, Landiswil, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Oberthal, Rubigen, Walkringen, Wichtrach, Worb

Bauinventar nach Art. 10d  Abs. 1 Bst. a BauG Teilrevision, öffentliche Einsichtnahme

Die Bauinventare der erwähnten Gemeinden sind von der Denkmalpflege des  Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

Vor der Inkraftsetzung durch  das  kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a  Abs. 1 BauV veröffentlicht.
Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen: von  Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022,  während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland an der Poststrasse 25 in Ostermundigen.
Die Entwürfe können auch  online auf der Webseite der Denkmalpflege des  Kantons Bern
(www.be.ch/denkmalpflege) und auf den Webseiten der erwähnten Gemeinden konsultiert  werden.

Nach Art. 13a  BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge  stellen. Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum  der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden.

Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt  werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden  (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem  Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder  Nutzungsplanverfahren verlangen.
Im Übrigen  verweisen wir auf Art. 13a-c  BauV.



28. Jul

Nächster Rubiger Monatsmärit am 26. August

Der nächste Rubiger Monatsmärit geht am Freitag, 26. August über die Bühne des Bahnhofplatzes, mit rund 15 Ständen, Musik, betreutem Kinderspielplatz und guter Festwirtschaft.

Der vom Ortsverein Pan getragene Rubiger Monatsmärit findet jeweils am vierten Freitag des Monats statt, von 17 bis 20 Uhr.



28. Jul

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Verbot von Feuerwerk

Die Regierungsstatthalter/innen des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen. Ebenso gilt ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk.

Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer gemäss den Vorgaben des Kantons nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden, bei Wind soll ganz darauf verzichtet werden.

Wir bitten die Bevölkerung, das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald oder in Waldesnähe einzuhalten. Ferner bitten wir Sie, sich an allfällige zusätzliche Anweisungen der lokalen Behörden zu halten. Vielen Dank.

Aktuelle Informationen und Verhaltensweisen des Kantons Bern finden Sie hier.

 



27. Jul

Bundesfeier vom 31. Juli 2022

Die traditionelle Bundesfeier findet dieses Jahr im gewohnten Rahmen wieder statt. Das Festprogramm finden Sie hier.

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher!


Aufgrund der trockenen Witterung verzichten wir auf das Stellen eines 1. Augustfeuers.



05. Jul

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Vom Montag, 11. Juli 2022, bis am Freitag, 12. August 2022, sind die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wie folgt:

 

Montag-Dienstag:        08:00-11:45 Uhr

Mittwoch:                       geschlossen

Donnerstag:                   08:00-11:45 Uhr und 13:30-18:00 Uhr

Freitag:                            08:00-11:45 Uhr

 

Wir wünschen Ihnen schöne Sommertage.



27. Jun

Sanierung Ortsdurchfahrt Münsingen

Seit Februar 2021 saniert der Kanton Bern die Ortsdurchfahrt von Münsingen. Im August 2022, zu Beginn des neuen Schuljahres, nimmt er beim Kreisel im Dorfzentrum die ersten, zum Teil noch provisorisch gestalteten, neuen Elemente in Betrieb. Mit den baulichen Änderungen geht auch ein neues Verkehrsregime einher.
 
Nebst der Temporeduktion auf 30 km/h sind es vor allem blau markierte Querungszonen und ein graues Band in der Mitte der Fahrspur, welche künftig den Strassenraum und das Verkehrsverhalten prägen. Detaillierte Angaben zu den Änderungen entnehmen Sie bitte dem Flyer oder der Webseite (www.muensingen.ch/ortsdurchfahrt)



27. Jun

Rubiger Monatgsmärit am 22. Juli mit erweitertem Angebot

Der nächste Rubiger Monatsmärit findet am Freitag, 22. Juli 2022, von 17 bis 20 Uhr, auf dem Bahnhofplatz statt, erneut mit Musik und neu mit betreutem Kinderspielplatz. Zahlreiche neue Marktfahrer erweitern das Angebot, zum Beispiel drei Bio-Höfe, Ape-Mieten.ch mit den kultigen Italo-Fahrzeugen, das Hilfswerk Maisma Mema und das Schuhhaus Würsten. Spielpraxis.ch bietet am Märit Spiel und Spass. Eine gute Festwirtschaft soll die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher abdecken.

Der Rubiger Monatsmärit findet jeden vierten Freitag im Monat statt, von 17 bis 20 Uhr.



09. Jun

Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2022

An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2022 nahmen 45 Stimmberechtigte teil.


Sämtliche Traktanden wurden angenommen. Das Protokoll ist spätestens ab dem 9. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.



Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 2. Juni 2022, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen

 

 

Traktanden

 

1.       Jahresrechnung 2021, Genehmigung

2.       Reglement Spezialfinanzierung Schwankungsreserve, Genehmigung

3.       Wasserversorgungsreglement, Totalrevision

4.       Abwasserreglement, Totalrevision

5.       Ersatz Holder C70, Verpflichtungskredit

6.       Informationen

7.       Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen vom 2. Mai bis 2. Juni 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

 

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

 

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 9. Juni bis 9. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 5. April 2022

Der Gemeinderat



08. Jun

Marschmusikparade am 17. Juni - Sperrung Thunstrasse

Die Musikgesellschaft Rubigen führt am 17. Juni 2022 eine Marschmusikparade mit ca. 8 uniformierten Musikvereinen durch. Für die Dauer der Marschmusikparade wird die Thunstrasse zwischen den Kreiseln Worb- und Belpstrasse gesperrt. Die Zufahrt für Anwohner ist erschwert möglich. Bei schlechter Witterung entfällt die Sperrung.

 

Dauer der Sperrung:            Freitag, 17. Juni 2022 von 19:15 Uhr – 20:30 Uhr

 

Eine Umleitung über die Bernstrasse – Feldernstrasse – Belpstrasse und umgekehrt wird durch einen Verkehrsdienst signalisiert.

 

Besten Dank für die Kenntnisnahme sowie das Verständnis für die Verkehrsmassnahme und Erschwernisse.

 

 

 

Musikgesellschaft Rubigen + Tiefbaukommission



07. Jun

Schweiz Bewegt - Rubigen bewegt sich erfolgreich

Vom 1. – 31.Mai fand das Gemeinde-Duell "Schweiz Bewegt" in der ganzen Schweiz statt.

Die Gemeinde Rubigen kam mit 31'710 Bewegungsminuten auf den sehr guten 52. Rang von 541 teilnehmenden Gemeinden in der Kategorie B (Einwohnerzahl zwischen 2000 und 5000).

Vielen Dank allen die dazu beigetragen haben. Die Gemeinde Rubigen wird nächstes Jahr wieder daran teilnehmen.



23. May

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 26. Mai 2022 und am Freitag, 27. Mai 2022 geschlossen.
Ab Montag, 30. Mai 2022 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.



16. May

Rubiger Märit

Rubigen erhält einen Märit, an jedem vierten Freitag des Monats, zwischen 17 und 20 Uhr auf dem Bahnhofplatz. Er soll zur Lebendigkeit der Gemeinde und zum sozialen Zusammenhalt beitragen. Mit Festwirtschaft und Musik. Den Auftakt macht am 27. Mai 2022 die Örgeli-Formation "Henusode".





05. Apr

Viele Besucher trotz Kälte am Tag der Solidarität

Bei eher frostigen Temperaturen um den Nullpunkt startete am 2. April 2022 der Solidaritätstag zugunsten der Bevölkerung der Ukraine. Erfreulich viele Rubigerinnen und Rubiger wagten sich trotzdem an die frische Luft und besuchten den Solidaritätstag beim Bahnhof Rubigen.


An verschiedenen Ständen wurden Waren zugunsten der geflüchteten Menschen in der Ukraine gesammelt. Folgende Geschäfte, Organisationen und Privatpersonen haben sich am Anlass beteiligt oder uns Waren zum Verkauf gespendet:

  • Basisstufe Rubigen (Dekoration)
  • Biohof Zaugg (Warenspende)
  • Blumen Vreni, Märitladen Rubigen (Dekoration und Warenspende)
  • Confiserie Berger (Warenspende)
  • Dropa Drogerie Habegger (Warenspende)
  • Flüchtlingshilfe Schweiz (Beratung)
  • Metzgerei Probst (Warenspende)
  • Ostmission Worb (Beratung)
  • Ortsverein Pan Rubigen (Chäs-Brägu)
  • Otto's Bistro (Bewirtung)
  • VOLG Rubigen (Warenspende)
  • Werkhof Rubigen (Auf- und Abbau)
  • weitere Rubigerinnen und Rubiger (Beratung, Aufbau, Organisation, Standbetreuung)


Gesamthaft wurde der Betrag von CHF 3'491.70 gespendet. Vielen Dank! Das Geld dient in erster Linie zur Finanzierung von Gütern des täglichen Bedarfs für ukrainische Flüchtlinge, die in Rubigen privat aufgenommen werden.  Zudem wurde ein Freiwilligenliste aufgelegt, in die sich schon 15 Personen eingetragen haben, um diese Menschen beim Ankommen und Einleben zu unterstützen. Weitere Angebote sind willkommen.


Der Gemeinderat bedankt sich herzlich!


Melden Sie sich für die Unterstützungsgruppe an:

Online

Anmeldeformular




01. Apr

Reduzierte Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 4. April bis und mit 29. April 2022 wie folgt:

Montag und Dienstag: 08.00-11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00-11.45 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Am Gründonnerstag, 14. April 2022, schliesst die Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Ab Montag, 2. Mai 2022, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.



21. Mar

Sanierung Fussgängerstreifen Hölzliacker - Mitwirkung

Der Kanton Bern beabsichtigt, den Fussgängerstreifen Hölzliacker zu sanieren.


Vom 21. März bis 22. April 2022 findet die öffentliche Mitwirkung statt. Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Rubigen auf.

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.



15. Mar

ZPP Obstgarten 2.0 - Mitwirkungsanlass 17.03.2022

Die Mitwirkungsfrist wird bis am 4. April 2022 verlängert. So soll mehr Zeit für Rückmeldungen nach dem Mitwirkungsanlass zur Verfügung stehen.


Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die ZPP D «Obstgarten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur ZPP D «Obstgarten» liegen vom 4. März 2022 bis und mit am 4. April 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website unter www.rubigen.swiss oder unter https://rubigen-im-dialog.ch eingesehen werden.

Unterlagen:


Am 17. März 2022 um 19:30 Uhr findet in der Aula Rubigen ein öffentlicher Mitwirkungsanlass statt, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Mitwirkungen können mündlich am Mitwirkungsanlass, vom 4. bis am 21. März 2022 schriftlich via www.rubigen-im-dialog.ch, per Mail an info@rubigen.swiss oder per Post an Gemeindeverwaltung Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen, eingegeben werden.

Zur Geschichte:

Die Bevölkerung von Rubigen stimmte am 28. November 2021 über die Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Obstgarten" ab. Die Vorlage wurde mit 51.7% zu 48.3% abgelehnt. Die Vorlage umfasste die Einführung einer neuen ZPP und damit die Anpassung des Baureglements und des Zonenplans.


Nach der abgelehnten Abstimmung zur ZPP "Obstgarten" (nachgenannt: ZPP 1.0) nahm der Gemeinderat eine umfassende Auslegeordnung vor und prüfte mögliche Vorgehensvarianten für die Mobilisierung des eingezonten Baulands. Dabei berücksichtigt wurden einerseits die vorgebrachten Argumente der Abstimmungsgegner, andererseits auch die strategischen Ziele der Gemeinde Rubigen. Übergeordnetes Ziel des Gemeinderats ist es, eine für die Gemeinde gewinnbringende und zeitgleich genehmigungsfähige planerische Lösung zu erarbeiten.



08. Mar

Betreuungsgutscheine August 2022-Juli 2023

Die neuen Anträge um Betreuungsgutscheine für die Periode August 2022 bis Juli 2023 können ab April unter www.kibon.ch eingereicht werden.

Haben Sie den Antrag bereits letztes Jahr via kiBon eingereicht, brauchen Sie nur noch wenige Daten zu ändern, da Ihre Angaben gespeichert wurden. Bitte reichen Sie die Anträge möglichst frühzeitig, wenn möglich bis Ende Juni 2022 ein.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsgutscheine erst im Folgemonat nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ausbezahlt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen Christa Bergmann und Roland Schüpbach gerne zur Verfügung. Auf dem Familienportal des Kantons Bern finden Sie zudem viele weiterführende Angaben und Unterlagen.


17. Feb

Schachtreinigungen 2022

Private Meteorwasserschächte müssen bei Bedarf, mindestens aber jährlich einmal kontrolliert werden. Wenn die halbe Höhe zwischen Schachtboden und Auslauf mit Schlamm gefüllt ist, muss dieser Schlamm entfernt werden. Prüfen Sie bitte Ihre Schächte nach jedem heftigen Gewitter.

In der Kalenderwoche 16, vom 20. April bis 22. April 2022 findet die alljährliche Schachtreinigung (Strassenschächte) statt. Private, welche ihre Schächte ebenfalls reinigen lassen möchten, können sich – vorausgesetzt der Schacht befindet sich max. 4 m vom Strassenrand entfernt und nicht im Innern des Gebäudes – bis Ende März 2022 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen, Tel. 031 720 41 41, melden.

Pro Schacht wird eine Pauschalgebühr von Fr. 30.00 in Rechnung gestellt, ungeachtet der abgeführten Menge.

Bauverwaltung Rubigen



17. Feb

Häckseldienst vom 23.03.2022

Der Häckseldienst wird von der Gemeinde gratis angeboten. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewähren, gelten die folgenden Regeln:

    • Das Häckselgut muss entlang der Kehrichtroute gelagert werden. Ist dies nicht möglich, muss es gut zugänglich sein. Es ist nicht Sache des Beauftragten, das Häckselgut zur Häckselmaschine zu transportieren. Haufen abseits der Kehrichtroute müssen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 720 41 41, angemeldet werden.
    • Es wird nur Ast- und Sträucherschnitt gehäckselt. Topfpflanzen und Stauden wie Mais, Sonnenblumen und Schilf, etc. gehören in die Grünabfuhr.
    • Äste müssen geordnet und mit dem Astanschnitt Richtung Strasse bereitgestellt werden.
    • Der Häckseldienst ist gratis bis 15 Minuten Maschinenlaufzeit. Danach kostet jede weitere Viertelstunde Fr. 50.00
    • Keine Sammelhaufen mehrerer Parteien mit einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten.
    • Es werden Stämme bis Ø 12 cm und Astvergabelungen bis Ø 4cm verarbeitet.
    • Häckselgut mit Drähten, Schnüren usw. wird nicht verarbeitet.
    • Der Häckselbeauftragte ist berechtigt, Häckselgut zurückzuweisen, welches nicht für das Häckseln geeignet ist (Dornensträucher usw.).
    • Der Häcksel wird nicht abgeführt.


      Tiefbaukommission



      31. Jan

      Baugesuchseingabe ab 1. März 2022 nur noch elektronisch möglich

      Ab dem 1. März dürfen Baugesuche im Kanton Bern nur noch von Gemeinden bearbeitet werden, wenn sie via dem Online-Portal «eBau» eingereicht wurden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuerverwaltung verwendet werden kann.

      Das Ausfüllen von eBau funktioniert gemäss dem Kanton ebenfalls ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über www.be.ch/ebau. Die elektronisch eigereichten Gesuchsunterlagen (Baugesuchformular und Pläne) müssen nur noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

      Allfällige physisch vorbereitete Baugesuchsunterlagen können sind nur noch bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Gemeinde eingereicht werden. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir diese ab dem 1. März 2022 nicht mehr entgegennehmen können.

      Bauverwaltung Rubigen



      08. Dec

      Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021

      45 Stimmberechtigte (2%) nahmen an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember teil.

      Sämtliche Traktanden wurden einstimmig genehmigt. Das Protokoll ist hier einsehbar.



      Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen


      Traktanden

      1.    Budget 2022, Genehmigung
      2.    Erweiterung PV-Anlage Schulhausareal, Verpflichtungskredit
      3.    Informationen
      4.    Verschiedenes

      Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen vom 2. November bis 2. Dezember 2021 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

      Zur Versammlung sind alle Rubigerinnen und Rubiger sowie alle Interessierten eingeladen.

      Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.

      Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641 Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 9. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Ge-meinderat gemacht werden.


      Rubigen, 21. September 2021    Der Gemeinderat

      G
      M
      T
      Y
      Die Sound-Funktion ist auf 200 Zeichen begrenzt


      28. Nov

      ZPP Obstgarten wird abgelehnt

      Die ZPP Obstgarten wird bei einer Stimmbeteiligung von 68% mit 775 Nein (51.7%) gegen 724 Ja (48.3%) abgelehnt.


      Abstimmungsprotokoll



      28. Oct

      Vorlesenachmittag mit Hans Stalder

      Die Kommission Gesellschaft lädt alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre alt herzlich ein zum Vorlesenachmittag mit Hans Stalder am 10. November 2021. Sie finden alle wichtigen Informationen hier.



      13. Oct

      Véronique Meier löst Mischa Niederl in der KBJS ab

      Mischa Niederl ist per Ende August 2020 wegen Wohnsitzwechsels aus der Kommission Bildung, Jugend und Sport (KBJS) zurückgetreten.


      Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2021 Véronique Meier als neues Mitglied der KBJS gewählt.



      29. Jul

      ZPP und UeO Obstgarten - öffentliche Auflage

      Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 zur öffentlichen Auflage:

      Zone mit Planungspflicht ZPP D «Obstgarten», bestehend aus:
      -    Änderung Zonenplan
      -    Änderung Baureglement
      -    Erläuterungsbericht

      Überbauungsordnung «Obstgarten», bestehend aus:
      -    Überbauungsplan 1:500
      -    Überbauungsvorschriften
      -    Erläuterungsbericht

      Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Juli 2021 bis am 30. August 2021, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Sie sind ebenfalls ab dem 30.07.2021 einsehbar unter www.rubigen.swiss und unter https://zpp-obstgarten.ch.

      Eine detaillierte Projektbeschreibung finden Sie auf unserer Projektwebseite https://zpp-obstgarten.ch


      Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen.

      Die Einsprache-Verhandlungen finden am 14. September 2021 tagsüber statt.

      Rubigen, den 20. Juli 2021
      Der Gemeinderat



      20. Jul

      Publikumsanlass zum Thema Neophyten

      Die Kommission Umwelt und Planung
      der Gemeinde Rubigen lädt ein
       


      Publikumsanlass


      Neophyten


      Wo finden wir sie? Wie können wir bei der Bekämpfung mithelfen? Welche alternativen Pflanzen gibt es?

       

      Datum

      Freitag, 20. August 2021, 17.30 Uhr

       

      Referenten

      Daniel Mosimann, Fachmann für naturnahen Garten- und Landschaftsbau

      Rolf Jakob, Strassenmeister Rubigen

       

      Dauer

      circa 2 Stunden mit anschliessendem Apéro

       

      Besammlung

      beim Clubhaus des FC Rubigen mit anschliessendem Rundgang zu Orten, wo Neophyten bekämpft werden

       

      Kleidung

      dem Wetter angepasst

       



      15. Jul

      Sperrung Wanderweg an der Aare

      Aufgrund der weiterhin kritischen Hochwasserlage an der Aare sind ab sofort bis auf weiteres sämtliche Fusswege entlang der Aare auf Gemeindegebiet Rubigen für jegliche Benutzer gesperrt.

      Wir bitten die Bevölkerung, nicht in die Nähe von Gewässern zu gehen, welche Hochwasser führen. Es besteht die Gefahr eines weiteren Anstiegs der Pegelstände sowie die Möglichkeit der Unterspülung der Ufer.

      Vielen Dank für die Kenntnisnahme.

      Bauverwaltung Rubigen



      07. Jul

      Brätlistelle Schattholz

      Anfangs Mai wurde die runde Feuerstelle bei der Grillstelle Schattholz erneuert. Nach über 40 Jahren war diese sanierungsbedürftig und strahlt nun wieder in neuem Glanz.



           Sei es einen knusprigen Cervelat oder ein saftiges Steak, die Feuerstelle lädt zum
           Grillspass ein.





      Die Benutzung der öffentlichen Brätlistelle ist grundsätzlich für alle Personen frei. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie reservieren zu lassen. Personen mit Reservationen haben bei der Benutzung der Brätlistelle Vorrang.

      Die Anlage kann wie bisher bei Manuela Zaugg telefonisch unter der Nummer 031 529 00 30 oder per E-Mail unter manuela.zaugg@rubigen.swiss reserviert werden. In den Kosten von CHF 40.00 sind eine Zufahrtsbewilligung, der Zugang zum Brennholz sowie die Benützung der ToiToi-Toilette inbegriffen.    

      Neu kann der Schlüssel in einem «Schlüsseltresor» beim Hauswart an der Worbstrasse 19 bezogen werden. Der für die Öffnung des Tresors notwendige Code wird den Berechtigten per SMS zugestellt. Der Betrag für die Benützung der Anlage kann zudem neu per TWINT beim Bezug oder der Rückgabe des Schlüssels bezahlt werden.

      Für die Benützung gelten folgende Regeln:

      • Die Zufahrt mit Motorfahrzeugen für den Wareumschlag ist nur mit der Zufahrtsbewilligung gestattet. Ausreichende Parkplätze stehen beim Kiesparkplatz an der Worbstrasse zur Verfügung.
      • Die Verantwortlichen eines Anlasses sind für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, insbesondere nach 22.00 Uhr, bei und um die Brätlistelle verantwortlich.
      • Die Anlage ist aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen. Der Kehricht muss sachgerecht entsorgt werden.
      • Für Ihr «stilles Geschäft» benützen Sie bitte das bereitstehende ToiToi.
      • Wir bitten Sie, ausserhalb der Feuerstellen, insbesondere auf freiem Waldboden, kein Feuer zu entfachen.
      • Es dürfen keine Äste und Zweige abgebrochen oder Jungpflanzen ausgerissen werden.
      • Das Verbrennen von 1.0 m Holzscheiten ist zu unterlassen.

      Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln zu befolgen. Bitte tragen Sie Sorge dazu und verlassen Sie die Feuerstelle so, wie Sie diese angetroffen haben.

      Der Unterhalt der Feuerstelle erfolgt durch Freiwillige. Wir danken Alfred Reber und seinem Team herzlich für ihren Einsatz.



      02. Jul

      Lampionumzug und 1. August-Feuer am 31. Juli 2021

      Die Bundesfeier 2021 findet mit einem gemeinsamen Lamionumzug zum Feuer und einem Kurzkonzert von der Kleinformation der Musikgesellschaft Rubigen statt. Auf eine Festwirtschaft wird verzichtet.


      Der Treffunkt ist bei der Schulanlage Rubigen um 20.30 Uhr.


      Flyer



      14. Jun

      Ortsplanungsrevision 2021 genehmigt

      Die Ortsplanungsrevision 2021 wurde bei einer hohen Stimmbeteiligung von 56.26 % mit 925 gegen 294 Stimmen (76.13 % Zustimmung) genehmigt.


      Die eidgenössischen Abstimmungen waren wie folgt:

      JA CO2-Gesetz

      JA Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

      JA COVID19-Gesetz

      NEIN Pestizidinitiative

      NEIN Trinkwasserinitiaive



      08. Jun

      Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2021 - alle Geschäfte angenommen

      Die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2021 wurde von 49 Stimmbereichtigten (2.2%) besucht.

      Sämtliche Traktanden wurden einstimmig angenommen.

      Das Protokoll der Gemeindeversammlung finden Sie hier.



      Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 3. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen


       

      Traktanden

       

      1.    Jahresrechnung 2020, Genehmigung

      2.    ARA Münsingen, Ersatz Blockheizkraftwerk, Heizung und Notstrom, Verpflichtungskredit

      3.    Informationen

      4.    Verschiedenes

       

      Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen vom 5. Mai bis 3. Juni während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

       

      Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

       

      Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 233 Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 10. Juni bis 9. Juli 2021 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 234 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

       

       

      Rubigen, 6. April 2021                                                                     Der Gemeinderat



      08. Jun

      Mehr Velo-Sicherheit für die Jüngsten

      Kinder nehmen aktiv am Strassenverkehr teil - beispielsweise mit dem Velo. Leider verletzen sich dabei laut BFU jährlich rund 50 von ihnen schwer. Zur Prävention von Unfällen hat der Touring Club Schweiz Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt.

      Sie finden das Merkblatt hier.



      18. May

      Die Gemeindeverwaltung ist erreichbar mit Threema und WhatsApp

      Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns etwas melden?

      Der Kontakt mit der Gemeindeverwaltung wird nun noch einfacher. Ab sofort können Sie auch Threema und WhatsApp benützen.

      -  Threema via ID 4Z4T2XTC
      -  WhatsApp via 076 518 22 00

      Eingehende Nachrichten werden bestätigt und durch die zuständige Person beantwortet.

      Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur für die Kommunikation via WhatsApp zur Verfügung steht. Eingehende Anrufe auf dieser Nummer werden nicht entgegengenommen.