Testament

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um festzulegen, wer Ihre Vermögenswerte nach Ihrem Tod bekommt und wie dies geschehen soll. Ihre Verfügungsfreiheit ist allerdings beschränkt. Mit einem Testament haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können eine andere Verteilung Ihres Vermögens unter den gesetzlichen Erbinnen und Erben vorsehen.
  • Sie können Ihr Vermögen anderen Personen oder Institutionen vermachen.
  • Sie können Gegenstände (z. B. Schmuckstücke, Sammlungen) oder Vermögenswerte (Geldbeträge, Immobilien) bestimmten Personen oder Institutionen zuwenden.
  • Sie können bestimmte Bedingungen und Pflichten festlegen (z. B. dass einem Erben eine bestimmte Summe überwiesen wird, wenn er zum Zeitpunkt Ihres Todes sein Studium abgeschlossen hat oder dass diejenige Person, die Ihr Haus erbt, sich um Ihr Haustier kümmern muss).

Wichtig: Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, um sicher zu sein, dass Sie die Verteilung Ihres Erbe auch wirklich so planen, wie Sie es möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf:

  • zu Hause
  • beim Testamentsvollstrecker
  • bei einer Urkundsperson
  • bei einer Notarin oder einem Notar
  • bei der Gemeindeverwaltung Rubigen

Sie haben die Möglichkeit, dass Testament kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Rubigen zu hinterlegen. Sprechen Sie dazu persönlich unter Vorweisung eines Ausweises am Schalter der Gemeindeverwaltung vor. Sie können Ihr Testament jederzeit wieder beziehen.

Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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