Pensionierung / AHV / Ergänzungsleistungen

Pensionierung

Damit Sie zum gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen. Hier finden Sie diverse Informationen bezüglich Pensionierung.

AHV

Die Anmeldung für eine Altersrente müssen Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen:

  • Arbeitnehmende: an die Ausgleichskasse, der der Arbeitgeber angeschlossen ist
  • Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige: an die Ausgleichskasse, der die Person zuletzt angeschlossen war
  • Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder deren Ehegatte oder Ehegattin bereits eine Rente bezieht: an die Ausgleichskasse, welche die Rente ausbezahlt
  • im Ausland ansässige Versicherte: an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf

Es wird empfohlen, die Anmeldung vier Monate vor Beginn des Rentenanspruchs einzureichen. Das Anmeldeformular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Ergänzungsleistungen

Wenn Sie eine Rente der AHV bzw. der IV beziehen, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sofern Ihr Einkommen Ihre minimalen Lebenskosten nicht deckt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen.

AHV-Zweigstelle

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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