Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung im Endstadium einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall. Eine Patientenverfügung ist für alle Erwachsenen sinnvoll. Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, können Sie so bestimmen, wie Sie behandelt werden möchten, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche auszudrücken. Eine Patientenverfügung kann nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Angehörigen eine Entlastung sein. 

Eine Patientenverfügung kann nicht durch eine Drittperson erstellt werden. Sie müssen diese selber handschriftlich, getippt oder online ausfüllen. Es ist auch möglich, die Patientenverfügung auf Ihrer Krankenkassenkarte zu hinterlegen.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über das Vorgehen. Informationen und Hinweise zu Vorlagen finden Sie auch auf der kantonalen Seite.

Vorsorgeauftrag

Durch den handschriftlich verfassten Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer an Ihrer Stelle in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten entscheiden soll, falls Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind (z. B. wegen Demenz, Erkrankung oder nach einem Unfall).

Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie auf der kantonalen Seite zum Vorsorgeauftrag. Dort gibt es auch Hinweise, wie Sie den Vorsorgeauftrag hinterlegen können, z. B. beim Zivilstandsamt.

Formulare

Es gibt verschiedene Anbietende für Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen. Sie finden beide Formulare, Anleitungen, Hinterlegungsmöglichkeiten und weitere Unterlagen bspw. bei der Pro Senectute und dem Schweizerischen Roten Kreuz.

Aufbewahrung

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung so bei sich aufbewahren, dass sie rasch gefunden werden können. Weihen Sie Personen, die Ihnen nahestehen, ein, damit diese über Ihre Bestimmungen und den Ablageort des Dokumentes Bescheid wissen.

Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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