Prämienverbilligung

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.

Zuständig für die Prämienverbilligung ist das kantonale Amt für Sozialversicherungen.

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
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