Hund

Alle Hunde sind in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfasst. Wer erstmals einen Hund besitzt, muss sich von der Gemeindeverwaltung als Hundehalter im AMICUS registrieren lasen. Füllen Sie dazu das Formular An- oder Abmeldung Hund aus oder melden Sie sich telefonisch oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung. Einige Tage später erhalten Sie von AMICUS per Mail die Zugangsdaten, damit Sie sich bei AMICUS anmelden können. Die Personen-ID für den Tierarzt ist ebenfalls im AMICUS ersichtlich.

Hunde
Hunde

Die Hundesteuer wird einmal jährlich von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt und beträgt CHF 100.00 pro Hund (Stichtag: 1. August).

Es wird keine Hundetaxe erhoben für:

  • Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
  • Diensthunde (z. B. Polizei, Militär)
  • einsatzfähige Rettungshunde
  • Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Der Befreiungsgrund ist schriftlich nachzuweisen.

Informationen und Vorschriften über das Halten von Hunden im Kanton Bern finden Sie im Hundegesetz des Kantons Bern.

Wer einen Hund hält muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.

Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Hundehaltende müssen ihren Hund in jeder Situation wirksam unter Kontrolle haben. Eine generelle Leinenpflicht besteht nicht, es gibt jedoch Orte, wo Hunde an die Leine müssen. Das sind:

  • Schulanlagen
  • Spiel- und Sportplätze
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Bahnhöfe und Haltestellen
  • Weiden mit Nutztieren
  • Naturschutzgebiete mit entsprechender Signalisation

Die Angst vor Hunden ist weitverbreitet. Rufen Sie Ihren Hund bei Begegnungen mit Personen oder anderen Hunden zu sich. Bei Begegnungen mit angeleinten Hunden nehmen Sie Ihren Hund bitte ebenfalls an die Leine.

Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen.

Wenn es zu einem Vorfall mit einem Hund kommt oder ein Mensch von einem Hund gebissen wird: Melden Sie den Vorfall unter www.be.ch/hundebiss.

Angaben zum Hund

Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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