Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Hundehaltende müssen ihren Hund in jeder Situation wirksam unter Kontrolle haben. Eine generelle Leinenpflicht besteht nicht, es gibt jedoch Orte, wo Hunde an die Leine müssen. Das sind:
- Schulanlagen
- Spiel- und Sportplätze
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Bahnhöfe und Haltestellen
- Weiden mit Nutztieren
- Naturschutzgebiete mit entsprechender Signalisation
Die Angst vor Hunden ist weitverbreitet. Rufen Sie Ihren Hund bei Begegnungen mit Personen oder anderen Hunden zu sich. Bei Begegnungen mit angeleinten Hunden nehmen Sie Ihren Hund bitte ebenfalls an die Leine.
Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen.