Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft und somit das Recht, abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden. Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, riskiert also nicht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, es sei denn, der Herkunftsstaat akzeptiert keine Doppelbürgschaft.
Für die Einbürgerung gibt es zwei Verfahren:
- ordentliche Einbürgerung
- erleichterte Einbürgerung
ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren, wenn eine Person Schweizer Bürger oder Bürgerin werden möchte. Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, melden Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung Rubigen. Gemeinsam werden die wichtigsten Voraussetzungen zur Einbürgerung in einem mündlichen Gespräch geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die notwendigen Formulare für die Einbürgerung abgegeben und das weitere Vorgehen aufgezeigt.
erleichterte Einbürgerung
In einigen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen, die Voraussetzungen finden Sie hier. Mit dem Self-Check können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Die erleichterte Einbürgerung wird durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt.