Einbürgerung

Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft und somit das Recht, abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden. Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, riskiert also nicht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, es sei denn, der Herkunftsstaat akzeptiert keine Doppelbürgschaft.

Für die Einbürgerung gibt es zwei Verfahren:

  • ordentliche Einbürgerung
  • erleichterte Einbürgerung

ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren, wenn eine Person Schweizer Bürger oder Bürgerin werden möchte. Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, melden Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung Rubigen. Gemeinsam werden die wichtigsten Voraussetzungen zur Einbürgerung in einem mündlichen Gespräch geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die notwendigen Formulare für die Einbürgerung abgegeben und das weitere Vorgehen aufgezeigt.

erleichterte Einbürgerung

In einigen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen, die Voraussetzungen finden Sie hier. Mit dem Self-Check können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Die erleichterte Einbürgerung wird durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt.

Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen