Zuzug

Es freut uns, dass Sie Rubigen als Ihren neuen Lebensmittelpunkt gewählt haben. Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Wir bitten Sie, uns Ihren Zuzug nach Rubigen innert 14 Tagen zu melden. Bevor Sie sich in Rubigen anmelden können, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Wenn Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Umzug via eUmzug zu melden. Gerne können Sie sich auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung anmelden.

Zur Anmeldung benötigen Schweizer Staatsangehörige folgende Unterlagen:

  • ID/Pass im Original

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass/ID im Original
  • Kopie des Ausländerausweises (falls vorhanden)
  • bei Kindern: Kopie der Geburtsurkunden
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Kopie des Mietvertrages
  • Abmeldebestätigung der alten Wohnsitzgemeinde (falls Sie aus einer anderen Schweizerischen Gemeinde nach Rubigen ziehen)
Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da.

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