Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit nicht in Rubigen, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig nach Rubigen zurück? Dann müssen Sie Ihre Aufenthaltsadresse der Einwohnerkontrolle Rubigen melden (online oder am Schalter der Gemeindeverwaltung) und sich in Ihrer Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden. Der Wochenaufenthalt wird in jedem Fall befristet erfasst, eine Verlängerung ist entsprechend zu melden.
Der zivilrechtliche Wohnsitz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Steuerpflicht, Stimm- und Wahlrecht usw.) verbleiben in Rubigen.
Hinweis: Seit der Gesetzesänderung per 1. Februar 2024 wird kein Heimatausweis für die Anmeldung des Aufenthalts benötigt. Die Meldepflicht bleibt unverändert bestehen.