Das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten steht allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern zu, die in der Gemeinde Rubigen wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Das Stimm- und Wahlrecht in den kommunalen Angelegenheiten erhält man, wenn man mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Rubigen wohnt.
Ausübung des Stimm- und Wahlrechts
Jede Person, die mit den Abstimmungs- oder Wahlunterlagen einen gültigen Stimmrechtsausweis erhalten hat, kann ihr Stimm- oder Wahlrecht ausüben. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangt werden.
Wahllokal
Am Abstimmungssonntag kann das Stimm- und Wahlmaterial von 10.00 - 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Rubigen persönlich abgegeben werden.
Politische Rechte
Umfassende Informationen zu den politischen Rechten finden Sie hier.