Spartageskarte Gemeinde

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es die nationale SBB Spartageskartenlösung für die Gemeinde. Das neue Angebot orientiert sich an der bekannten Spartageskarte des öffentlichen Verkehrs: Es steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Ausgegeben wird die Karte wahlweise als personalisiertes Mobile- oder Papierticket.

Die Spartageskarten müssen in jedem Fall am Schalter der Gemeindeverwaltung reserviert und bezogen werden. Telefonische Reservationen werden nicht entgegengenommen.

Preise

Klasse und Segment Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich) Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse (mit Halbtax) CHF 39.00 CHF 59.00
2. Klasse (ohne Halbtax) CHF 52.00 CHF 88.00
1. Klasse (mit Halbtax) CHF 66.00 CHF 99.00
1. Klasse (ohne Halbtax) CHF 88.00 CHF 148.00

Gültig auf dem GA-Geltungsbereich

Gültig am Reisetag von Betriebsbeginn bis 5 Uhr des Folgetages

Erhältlich für Kundinnen und Kunden mit und ohne Halbtax

Die Spartageskarten Gemeinde sind für Kinder (6 bis 15.99 Jahre) nicht erhältlich. Mit dem bestehenden Kindersortiment reisen Kinder günstiger (www.sbb.ch/kinder).

Erhältlich für die 1. und 2. Klasse

Spartageskarten Gemeinde sind nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis maximal 1 Tag vor dem Reisetag.

Unter www.spartageskarte-gemeinde.ch wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Tag angezeigt, die genaue Anzahl verfügbarer Spartageskarten ist jedoch nicht ersichtlich. Ein direkter Verkauf an die Kundinnen und Kunden in Selbstbedienung über diese Website ist nicht möglich.

Die Spartageskarte Gemeinde ist ausschliesslich personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person(en) erhältlich.
Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen öV-Abonnement ausweisen können.

Erstattungen sind wie bei den übrigen Sparangeboten des Nationalen Direkten Verkehrs nur in Ausnahmefällen gegen einen Selbstbehalt von 10 Franken möglich (siehe www.spartageskarte-gemeinde.ch > Erstattungsmöglichkeiten).

Doppelstöckiger Zug in Rechtskurve
Doppelstöckiger Zug in Rechtskurve

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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