Allgemein
Auf öffentlichem Grund (Gemeindestrassen und Plätze) ist zwischen 06.00 und 19.00 Uhr das Parkieren im Rahmen der Strassenverkehrsgesetzgebung gestattet, soweit nicht eine Parkplatzbewirtschaftung erfolgt.
Die Vorbeifahrt muss stets gewährleistet werden. Abgeleitet von der gesetzlich zulässigen Fahrzeughöchstbreite von 2.60 m ergibt dies eine notwendige Restfahrbahnbreite neben parkierten Fahrzeugen von 3.00 m im Sommer, bei Winterdienst 3.50 m (Gesamtbreite der Strasse 5.60 m, bei Winterdienst 6.10 m).
Parkkarten
Parkkarten berechtigen zum unbeschränkten Parkieren auf dem allgemeinen Gemeindegebiet sowie in der Zone 2 (Kiesparkplatz). Die Parkkarten gelten nicht für die blauen Zonen beim Bahnhof, nicht für beim Schulhaus und nicht für beim Gemeindehaus.
Wer
Parkkarten können an folgende Personenkreise abgegeben werden:
- Personen mit Wohnsitz in Rubigen
- Besucherinnen und Besucher von Personen mit Wohnsitz in Rubigen
- Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal im Dienst
- In besonderen Fällen können weitere Parkkarten abgegeben werden
Preise
- Tagesparkkarten: CHF 6.00
- Wochenparkkarte: CHF 15.00
- Monatsparkkarte: CHF 40.00
- Jahresparkkarte: CHF 400.00
Für Lastwagen, Wohnwagen und Anhänger verdoppelt sich die Gebühr.
Hinweis: Die Tagesparkkarten sind nur auf den Gemeindestrassen gültig und müssen am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.