Die Mitarbeit in der Gemeinde ist in verschiedenen Gremien möglich. Die Aufgabe und die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig und interessant.
Die Gemeindeordnung der Gemeinde Rubigen sieht fünf ständige Kommissionen vor. Jede Kommission zählt fünf Mitglieder. Das Präsidium wird durch das zuständige Gemeinderatsmitglied geführt. Die restlichen Mitglieder werden durch den Gemeinderat aufgrund der Meldungen der Parteien gewählt.
Das Rechnungsprüfungsorgan sowie die Datenaufsichtsstelle wird durch die Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen.
Mitglieder:
Die Kommission Bildung, Jugend und Sport bearbeitet alle Fragen in Bezug auf Bildung, Jugend und Sport, insbesondere von Erwachsenenbildung, Jugendfragen, Musikschulen und Sportanlässen der Gemeinde.
Mitglieder:
Die Kommission Gesellschaft setzt sich mit sämtlichen Fragen mit Bezug auf soziale, gesellschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Anliegen auseinander und ist zuständig für die Gemeindepolizei und die öffentliche Sicherheit (ohne Feuerwehr, Militär und Zivilschutz).
Mitglieder:
Die Kommission Umwelt und Planung setzt sich mit allen Fragen der räumlichen Entwicklung der Gemeinde auseinander, insbesondere in Bezug auf die Orts- und Raumplanung, Bodenpolitik, Wohnbauförderung, Verkehrs- und Grünplanung und Wasserbauplanung. Zusätzliche Themen sind Umwelt, Ökologie, Wald und Landwirtschaft.
Mitglieder:
Die Hochbaukommission ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren, die Baupolizei, sämtliche Bauvorhaben der Gemeinde sowie für den Unterhalt der Gemeindeliegenschaften inkl. Schulanlagen.
Mitglieder:
Die Tiefbaukommission nimmt Aufgaben in den Bereichen Strassen- und Wasserbau, Wasser- und Abwasserversorgung, Gemeindenetzwerk und Abfall.
Mitglieder:
Der Kinder- und Jugendausschuss erarbeitet Projekte und Anlässe für Kinder und Jugendliche aus Rubigen.
Mitglieder:
Melden Sie sich bei einer örtlichen Partei oder bei der Gemeindeverwaltung Rubigen (031 720 41 41, info@rubigen.swiss).
Der zeitliche Aufwand ist stark abhängig von der Kommission sowie der aktuellen Projekte. Es kann mit ca. 4-10 Sitzungen pro Jahr gerechnet werden.
Die Pauschalentschädigung beträgt CHF 500.- pro Jahr. Dazu kommen Sitzungsgelder von CHF 25.- pro Stunde. Die Gesamtentschädigung beträgt in der Regel insgesamt zwischen CHF 800.- und CHF 2'000.- pro Jahr.