Die Gemeindeversammlung ist die direkteste Form der direkten Demokratie, auf welche die Schweiz zurecht Stolz ist. Jeder und jede Stimmberechtigte kann aktiv an der Entscheidungsfindung mitwirken und Verbesserungsvorschläge direkt einbringen. Auch nicht Stimmberechtigte sind herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ordentlicherweise zwei Mal pro Jahr zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.
Der Gemeinderat informiert die Stimmberechtigten drei Wochen vor der Versammlung über die zu behandelnden Geschäfte mittels Kurier. Dieser wird per Post in jeden Haushalt in Rubigen zugestellt. Die Traktanden werden 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger publiziert.
Das Traktandum 3 wurde durch den Gemeinderat zurückgezogen, da das Projekt um die Sanierung der Wasserleitung erweitert wird.
Die Traktanden 1 und 2 wurden einstimmig genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich zugängig.
Die Traktandenliste wird spätesten 30 Tage vor der Versammlung hochgeladen.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.